Der Landtag in Baden-Württemberg will am Donnerstag, 5. Februar, eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes verabschieden. Diese erlaubt es vollautomatisierten Mini-Supermärkten ohne Personal, künftig auch an Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr zu öffnen. Bislang müssen die Läden an diesen Tagen geschlossen bleiben.
Das Gesetz legt fest, dass die Läden maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche haben dürfen und nur Waren des täglichen Gebrauchs anbieten dürfen, also etwa Lebensmittel oder Hygieneartikel. An vier christlichen Feiertagen – am ersten Weihnachtstag, an Karfreitag, am Ostersonntag sowie am Pfingstsonntag – müssen die Mini-Supermärkte weiter geschlossen bleiben.
Gemeinden können die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einschränken, um etwa einen ungestörten Gottesdienstablauf zu ermöglichen, wie es in dem Gesetz heißt. Allerdings muss eine Öffnung von mindestens acht Stunden am Stück erlaubt werden.
Betreiber müssen auf Personal verzichten
Damit die Läden künftig rund um die Uhr öffnen dürfen, müssen die Betreiber an Sonntagen und Feiertagen dafür sorgen, dass keine Mitarbeiter in den Verkaufsstellen arbeiten. Es darf also beispielsweise keine Ware nachgefüllt werden. Einzige Ausnahme: Frische Backwaren dürfen auch sonntags aufgefüllt werden.
Nach einer Schätzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gibt es im Südwesten rund 180 solcher Mini-Supermärkte. Die meisten davon befinden sich der Analyse zufolge im ländlichen Raum und helfen bei der Nahversorgung.
Erst vor Kurzem hatte das Land Thüringen das Ladenöffnungsgesetz für sogenannte Rund-um-die-Uhr-Läden geändert und dabei eine maximale Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern festgelegt.


