Parkplatzmanagement So gehen Sie gegen Dauerparker vor

Parkplätze von Supermärkten werden oft von Nicht-Kunden und Dauerparkern genutzt. Dadurch finden Kunden keine Parkmöglichkeit und entscheiden im schlimmsten Fall, die Konkurrenz mit einer besseren Parksituation aufzusuchen. Die Lösung für viele Händler: externe Parkplatzkontrolle.

Freitag, 27. November 2020 - Management
Julia Neumann
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Neulich beim Supermarkt: Ich finde erst nach langer Suche einen Parkplatz. Im Markt fällt mir auf, dass gar nicht so viel los ist, wie der volle Parkplatz vortäuscht. Ich frage einen Mitarbeiter. „Die parken gerne hier und gehen dann in die Stadt“, antwortet er achselzuckend.

Besonders Märkte mit viel besuchtem Umfeld leiden unter der steigenden Pkw-Dichte und so auch unter Fremdparkern. Auf den Händler können dadurch Kundenbeschwerden wegen fehlender Parkplätze oder gar Umsatzeinbußen zukommen.

Wie geht der Handel damit um?
Meist betrifft das Problem mit Dauerparkern und Nicht-Kunden Standorte in Ballungsgebieten. Hier wird also die ohnehin schwierige Parksituation unnötig verschärft. Erst wenn das Problem gravierend wird, setzt der Handel einen externen Dienstleister für die Parkplatzkontrolle ein. Das ist die „Ultima Ratio“, wie es die Rewe Group ausdrückt, also der letzte Ausweg. Denn Gebühren für die Knöllchen erhält allein der Dienstleister. Der Markt selbst hat nichts davon. Aus diesem Grund lassen Rewe und Penny nur etwa 3 Prozent ihrer Parkplätze in Deutschland kontrollieren. Der Lebensmittel-Discounter Norma entscheidet das ebenfalls individuell.

An den Standorten, an denen die externe Parkplatzkontrolle eingesetzt wird, gibt es laut Rewe überwiegend positive Reaktionen von Kunden. Denn die finden nun Parkplätze, welche bisher von Langzeitparkern blockiert waren.

Problem lösen (lassen)
Unternehmen wie Fair parken und Loyal Parking verstehen sich als Dienstleister für die Parkplatzkontrolle. Im Auftrag der Eigentümer überwachen sie die Einhaltung der jeweiligen Regeln. Je nach Wunsch wird die manuelle Kontrolle mit Parkscheibe eingesetzt oder die automatisierte in Form von Kennzeichensensorik.

Bei der manuellen Kontrolle drehen die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen ihre Runden über den Parkplatz, notieren händisch fehlende Parkscheiben oder überschrittene Zeiten und verteilen Knöllchen.

Dennoch bevorzugen die Parkplatzbesitzer laut Loyal Parking eher die automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichensensorik: Dabei werden Kameras an Laternen, Pfosten und Fassaden angebracht, sodass Autokennzeichen aus möglichst jeder Perspektive erfasst werden können. Die Parkraumüberwachung mit Kamera ist in Deutschland bislang noch kein etabliertes Verfahren, denn es wurde erst vor knapp über einem Jahr eingeführt. „Es wird sich etablieren“, ist sich Sami Issa, Geschäftsführung Expansion Loyal Parking, sicher. „Durch die Kennzeichensensorik verlagert sich nämlich das emotionale Verhalten, weil der Kunde das Knöllchen nicht direkt auf dem Parkplatz erhält, sondern per Post“, erklärt Issa. „Natürlich sind viele zunächst verärgert. Aber bis man den Markt erreicht hat, um sich beim Mitarbeiter an der Kasse zu beschweren – der ja gar nichts mit dem Knöllchen zu tun hat – verfliegt dieser Ärger für gewöhnlich.“ Zudem seien Kontrolleure auf dem Parkplatz nicht gern gesehen. Auch vom Handel. Denn es wirke, als würden sie auflauern, so Issa.

Fairness und Kulanz
Gleich, für welche Methode man sich entscheidet: Der Kunde braucht Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Deshalb empfiehlt es sich, die Parkraumüberwachung schrittweise einzuführen. Das heißt, zunächst werden auffällige Hinweistafeln aufgestellt, die auf die begrenzte Parkdauer aufmerksam machen. Auf echte Knöllchen wird in dieser Einführungsphase verzichtet. Stattdessen bekommt der Langzeitparker einen Zettel, mit dem er darauf hingewiesen wird, dass er die künftig erlaubte Parkdauer überschritten hat. Nach der Vorlaufzeit werden diese Hinweiszettel durch offizielle Strafzettel ersetzt.

Dabei sollte sich die Dauer der kostenfreien Parkzeit nach den Umständen richten. Kunden benötigen häufig eine längere Parkdauer, wenn zu dem Parkplatz auch Friseure, Ärzte oder Gastronomie gehören.

Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommen externe Dienstleister Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, kann die Zahlungsaufforderung fallen gelassen werden. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Kassenbeleg des Einkaufs.