Dabei betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff, dass die „Lebensmittelsicherheit an erster Stelle“ stehen müsse. Außerdem dürfe der Aspekt der Gewährleistung der produktspezifischen Eigenschaften nicht verwässert werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Garantie des Herstellers: bis zum angegebenen Zeitpunkt behält das Lebensmittel seine optimale Qualität (Optik, Geschmack, Geruch, spezifische Funktion).
BLL MHD unter der Lupe
Der BLL Bund für Lebensmittelrecht und -kunde unterstützt eine Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten. Einige Länder hatten auf europäischer Ebene die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums gefordert, mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.
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