Zeitungen und Zeitschriften Laut Gericht verstößt Presso-Grosso gegen Kartellrech

Bundesverbands der Buch- und Presse-Großhändler, der die Konditionen mit den Verlagen bisher aushandelt, verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz (Az.: VI- U (Kart) 7/12).

Freitag, 04. April 2014 - Sortiment-Nachrichten
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Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen, begründete das OLG das Urteil. Das Gericht untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern.

Das Urteil ist ein Erfolg für den Bauer-Verlag, der gegen den Bundesverband bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Köln gewonnen hatte. Eine Revision ist nicht zugelassen. Der Presse-Grosso-Verband prüft allerdings, ob er eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreicht.

Der Verband fürchtet, dass durch diese Entscheidung sich der Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte. Die Verlegerverbände kritisierten, dass das Urteil die Besonderheiten des Pressevertriebs verkenne, die die Grundlage für die in Deutschland weltweit einzigartige Pressevielfalt seien. Der Deutsche Bundestag habe das Presse-Grosso ausdrücklich gesetzlich abgesichert.

Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group findet, dass jetzt endlich „faire und angemessene Handelsspannen" pro Grosso-Gebiet ausgehandelt werden könnten.  Bauer stehe aber auch künftig hinter „Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität des deutschen Pressevertriebs". Diese seien wesentlich, um die Pressevielfalt an möglichst vielen Verkaufsstellen in Deutschland zu gewährleisten.

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