Der Bundesgerichtshof hat dazu die Luxemburger Richter angerufen. Die deutschen Richter sehen den Claim kritisch, weil er die generell positive Assoziation der Verbraucher zu Milch auf den Früchtequark übertrage. Die Monsterbacke enthalte allerdings 300 Prozent der Zuckermenge von herkömmlicher Kuhmilch.