Alfred Ritter GmbH Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Die Alfred Ritter GmbH weist die Anschuldigungen des Bundeskartellamtes wegen unzulässiger Preisabstimmungen sowie eines wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustausches mit anderen Süßwarenherstellern zurück. Zudem spricht Firmenchef Alfred T. Ritter (Foto) angesichts der Höhe der Bußgelder von „einer belastenden Größenordnung für ein mittelständisches Unternehmen".

Donnerstag, 31. Januar 2013 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Einspruch gegen Bußgeldbescheide
Bildquelle: Stefan Mugrauer

Das Bundeskartellamt hat vor fünf Jahren ein formales Ermittlungsverfahren u. a. gegen die Alfred Ritter GmbH & Co. KG eingeleitet. Heute erhielt das Unternehmen die Bescheide. Ritter Sport bestreitet die Vorwürfe und wird gegen die Bußgelder in Höhe von 1,5 Mio. Euro und 6 Mio. Euro Einspruch einlegen. Seit Verfahrensbeginn im Februar 2008 kooperiere das Unternehmen vollumfänglich, Das Bundeskartellamt habe dies teilweise honoriert. Allerdings teilt Ritter Sport die Rechtsauffassung des Amtes nicht und weist auch den Vorwurf einer unzulässigen Preisabsprache mit Kraft Foods zurück. Der Schokoladeproduzent kritisiert darüber hinaus die lange Verfahrensdauer sowie eine rechtsstaatlich inakzeptable Verfahrensführung. Insbesondere „die Missachtung substanzieller Verteidigungsrechte" veranlasst das Unternehmen zur Prüfung möglicher rechtlicher Schritte gegen die Kartellbehörde.

Das Bundeskartellamt hat heute die Bußgeldverfahren gegen elf Süßwarenhersteller abgeschlossen. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von rund 60 Mio. Euro wegen verschiedener Kartellverstöße verhängt. Für Preisabsprachen bei Tafelschokolade (Bußgeld in Höhe von rund 21,7 Mio. Euro) wurde ein Manager von Kraft Foods Deutschland sowie der Alfred RitterGmbH verantwortlich gemacht. Nachweisbar sei dieser Sachverhalt nur durch einen Kronzeugenantrag von Ritter gewesen, so dass dem Unternehmen in Anwendung der Bonusregelung eine Geldbuße erlassen wurde, erklärt die Kartellbehörde. An die sogenannte „Vierer-Runde", einem Gesprächskreis mit Managern von Ritter Sport, Mars, Nestlé Kaffee und Schokoladen, ergingen wegen Preisabsprachen und Informationsaustausch Bußgelder in Höhe von rund 19,5 Mio. Euro. An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch ein Vertriebsmitarbeiter von Haribo gegen den deshalb bereits im Sommer 2012 ein Bußgeld verhängt wurde. Auch im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. wurden nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes zumindest seit 2004 und bis Anfang 2008 Informationen über den Stand der Verhandlungen mit den Abnehmern aus dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht. Beteiligt waren hier neben Mars und Ritter, Bahlsen, Griesson de Beukelaer, Storck, Katjes Fassin, CFP Brands, Feodora, Piasten und Zentis.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Ritter, Nestlé, Kraft und Katjes bei der Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Die Mehrheit der Verfahren konnte laut Kartellamt im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden. Die Bußgeldbescheide gegen Haribo, Katjes, Kraft, Piasten, Storck und Zentis sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.