Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen den Vertrieb des Schokobären. Der Süßwarenhersteller Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt.
Der Verkauf des Produkts verstoße gegen die für Haribo eingetragene Wortmarke "Goldbären", heißt es in der Urteilsbegründung. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt. Das Gericht ließ eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.
Gerichtsurteil Lindt darf Schokolade-Teddy nicht mehr verkaufen
Die Schweizer Schokoladenfirma Lindt Sprüngli darf nach einem Urteil des Koelner Landgerichts ihren Schoko-Teddy wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo in der jetzigen Form nicht mehr verkaufen.