Kartenzahlung Mehr Datenschutz gefordert

Nachdem vergangene Woche die Diskussion um Express- und Bonitätsprüfungen bei EC-Zahlungen an Supermarktkassen entfacht wurde, steht nun auf dem Prüfstand, inwieweit sich das Verfahren an den geltenden Datenschutz anpassen lässt.

Freitag, 01. Oktober 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

„Wenn das Verfahren weiterlaufen soll, müssen die Kunden wissen, worauf sie sich einlassen“, betont Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen, gegenüber der „Berliner Zeitung“. Bis zu einem Treffen der Aufsichtsbehörden am 12. Oktober müssen die Zahlungsabwickler genau erklären, wie das Überprüfungsverfahren abläuft. „Auf dieser Basis wollen wir analysieren, was zulässig ist und was nicht“, erklärt Gayk. Hintergrund: Zahlungsabwickler wie easycash und Telecash speichern als Service Kundendaten, um sie für eine Art Express-Bewertung der Zahlungsfähigkeit zu nutzen. Dabei wird zum Beispiel an der Supermarktkasse auf Basis der Zahlungsgeschichte des Kunden entschieden, ob dieser per Lastschrift oder mit PIN bezahlen kann. Bei Zahlungen mit PIN wird die Zahlung von der Bank garantiert. Für den Händler ist eine Zahlung per Lastschrift jedoch günstiger. Hierbei ist aber eine Rücklastschrift möglich.