Vor allem der Mittelstand müsse die Suppe auslöffeln. Die vorgesehene Altersgrenze von 18 Jahren sei viel zu niedrig. Auch seien Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte, Rentner, Saisonkräfte oder Praktikanten notwendig. Absurd nannte Aigner die Generalhaftung von Unternehmen, falls von ihnen beauftragte Subunternehmen keinen Mindestlohn zahlen.