Rewe ist mit dem Versuch gescheitert, die stabilen Kunststofftaschen an Supermarktkassen als eigenständige Ware statt als Verpackung einstufen zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Revision der Supermarktkette zurück (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Die Folge: Händler müssen für das Recycling der sogenannten Permanenttragetaschen zahlen.
Rewe hatte argumentiert, die dickwandigen Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes. Die Kunden nutzten sie für verschiedene Zwecke, etwa um Sport- oder Badesachen zu transportieren. Der Rewe-Anwalt sagte in der mündlichen Verhandlung: „Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte.“ Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hatte die Taschen jedoch als Verpackung eingestuft. Rewe klagte dagegen und verlor bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Richter stufen Permanenttragetaschen als Serviceverpackungen ein
Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte diese Einschätzung. Die Permanenttragetaschen seien sogenannte Serviceverpackungen, die gekauft würden, um mit Waren befüllt zu werden. Weder das Material noch die Tatsache, dass Kunden dafür bezahlen müssen, spiele rechtlich eine Rolle. Auch eine längere Haltbarkeit der Taschen spreche nach dem zugrundeliegenden Europarecht nicht gegen die Einordnung als Verpackung.
Welche finanziellen Dimensionen der Streit hat, zeigt der Streitwert des Verfahrens: Er lag den Angaben zufolge bei rund 2,3 Millionen Euro. Dieser Betrag entspreche der Summe, die Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister teilte mit, allein im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter und Drogeriemärkte.
