Kennzeichnung von Lebensmitteln Blick aufs Etikett

Das Kleingedruckte ist Ihnen egal? Ihr persönliches Pech! Das Etikett offenbart wichtige Informationen. Wenn Sie zur Gruppe der Allergiker gehören, sogar überlebenswichtige. Die Warenverkaufskunde zeigt, wie man das Etikett liest.

Montag, 30. August 2010 - Warenkunden
Lebensmittel Praxis

In der Europäischen Union ist das Lebensmittelrecht weitgehend vereinheitlicht. Es fußt auf drei Prinzipien, die den Verbraucher schützen sollen: Schutz vor Gesundheits-Gefahren; Schutz vor Täuschung und sachgerechte Information. Die Punkte 2 und 3 stellen sicher, dass der Verbraucher nicht über Inhalt, Beschaffenheit oder etwa Füllmenge getäuscht wird. Zutaten und Behandlungsverfahren sind eindeutig erkenn- bzw. ablesbar.
Die EG-Etikettierungsrichtlinie bildet in Europa die Basis für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. In Deutschland sind diese Vorschriften in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt, abgekürzt LMKV. Dazu kommen weitere Normen in verschiedenen Rechtsvorschriften, wie etwa der „Kennzeichnungsverordnung gentechnisch veränderter Lebensmittel“. Für bestimmte Lebensmittel (z.B. Eier oder Konfitüre) existieren außerdem spezielle Vorschriften.

Klare Regeln bei Fertigpackungen

Der weit überwiegende Teil unserer Lebensmittel wird in Fertigpackungen angeboten, die vom Produzenten abgepackt werden. Auf allen verpackten Lebensmitteln müssen folgende Angaben stehen:

Von dieser Kennzeichnungspflicht sind bestimmte Lebensmittel ausgenommen: Aromen (eigene Aromen-Verordnung); Wein und einige weinhaltige Getränke; verzehrfertig hergerichtete Lebensmittel in Kantinen oder solche, die zu karitativen Zwecken abgegeben werden; Dauerbackwaren oder Süßwaren, die im Laden verpackt werden, sofern das Personal Auskunft darüber geben kann.

Reihenfolge nach Gewichtsanteil

Schauen wir uns nun das Zutatenverzeichnis genauer an: Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Wenn also Zucker bei einem Produkt an erster Position steht, ist das die Zutat mit dem höchsten Gewichtsanteil im Lebensmittel. Dann folgt die Zutat mit dem zweitgrößten, zuletzt die Zutat mit dem geringsten Anteil. Mit dieser Angabe kann man sich einen Überblick verschaffen, zum Beispiel, wie viel Fleisch ein Fertiggericht enthält. Häufig muss die Menge einer Zutat sogar in Prozent angegeben werden (wenn z.B. eine Zutat im Namen hervorgehoben ist).


Zusatzstoffe und Aromen 

Zu den Zutaten zählen unter anderem Zusatzstoffe und Aromen.
Zusatzstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen haben – im Unterschied zu den übrigen Zutaten. Sie werden absichtlich im Herstellungsprozess zugefügt, etwa um die Backfähigkeit zu verbessern oder die Haltbarkeit eines Produktes zu verlängern. Beispiele sind Verdickungsmittel, Antioxidationsmittel oder Emulgatoren. Auf dem Etikett muss der Klassenname angegeben werden („Verdickungsmittel“), zusätzlich die genaue Bezeichnung („Guarkernmehl“) oder aber eine E-Nummer, die den Zusatzstoff kennzeichnet (hier: E 412). Eine Liste der E-Nummern findet man im Internet und in verschiedenen Broschüren.
Aromen sollen Lebensmitteln einen besonderen Geruch oder Geschmack verleihen (meist komplexe Gemische). Sie werden in der Zutatenliste mit dem Begriff „Aroma“ und ggfs. einer genaueren Bezeichnungen angegeben („Erdbeer-Aroma“). Die Ergänzung „natürlich“ bedeutet, dass es aus natürlichen Aromastoffen oder -extrakten besteht Süßstoffe (Saccharin, Cyclamat u.a.) und Zuckeraustauschstoffe (Sorbit, Xylit u.a.) müssen nicht nur in der Zutatenliste erwähnt werden, zusätzlich ist noch ein Hinweis auf dem Etikett erfoderlich. Auch muss der Hersteller u.a. darauf hinweisen, wenn Aspartam verwendet wurde. Der Grund: Aspartam enthält Phenyl-alanin. Menschen, die an der Krankheit Phenylketonurie leiden, dürfen ihn nicht verzehren.

{tab=Zum Nachforschen}

{tab=Zu Bild}

Nährwerte: Auf vielen Produkten sind die Nährwerte ausgelobt. Dabeigibt es zurzeit noch keine Verpflichtung dazu. Erst, wenn ein Lebensmittel damit wirbt, besonders gesund zu sein oder eine besondere Zusammensetzung zu haben, muss eine Nährstoff-Tabelle aufs Etikett. Diskutiert wird in der Industrie noch, wie man die Angaben einfacher gestalten kann. Favorit ist das Modell oben: Es sagt, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesdosis in einer Portion enthalten sind.

Pflicht: Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Bei empfindlichen Lebensmitteln wie hier Frischeiern mit weiteren Angaben (Kühlung, Packstelle, Erhitzen ab einem Datum).

Lose Ware: Auch für unverpackte Ware gelten Vorschriften, aber weniger strenge, da die Informationen über ein Verkaufsgespräch weitergegeben werden können.

Preis: Der Preis steht auf dem Produkt oder auf einem Schild nahe bei der Ware. Bei fertig verpackter Ware muss außerdem der Grundpreis angegeben werden.


Allergen-Quellen auf dem Etikett

Seit November 2005 müssen die 14 Lebensmittelgruppen, die zu den häufigsten Allergenen gehören, aufgelistet werden, auch wenn nur kleinste Mengen davon verwendet wurden. Das gilt auch für Verarbeitungsprodukte von diesen Lebensmitteln: statt „Emulgator Lecithin“ wird nun „Emulgator Sojalecithin“ gekennzeichnet, wenn Lecithin eingesetzt wird, das aus Soja stammt. Soja zählt zu den wichtigsten Allergenen. Diese müssen auch aufgeführt werden, wenn sie nur als Trägerstoff ins Produkt gelangen, also z.B. Milchzucker als Träger von Aromen.

Kennzeichnungspflichtig sind:

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nimmt weltweit zu, seit 2004 gibt es in Europa spezielle Vorschriften zur Kennzeichnung. Alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, Futtermittel und alle Zutaten und Zusatzstoffe daraus sind kennzeichnungspflichtig, auch dann, wenn der gentechnisch veränderte Organismus im Lebensmittel nicht mehr nachweisbar ist. Eine ausschließlich deutsche Verordnung regelt zurzeit den Gebrauch der Angabe „ohne Gentechnik“.

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Klare Regeln: Fertigpackungen (verpackte Produkte) müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet sein.

Allergie? Die 14 wichtigsten Allergene (z.B. Nüsse) müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Siegel: Die  Anforderungen für Bio-Produkte sind in einer speziellen EG-Verordnung festgelegt.

Obst und Gemüse: Hier gelten Vermarktungsnormen und Güteklassen (Unterschied zu anderen Produkten!)

{tab=Frage}

1. Nennen Sie drei Angaben, die auf Fertigpackungen gekennzeichnet sein müssen?
2. Spielt es eine Rolle, an welcher Position eine Zutat im Zutatenverzeichnis steht?
3. Müssen Allergie auslösende Stoffe gekennzeichnet werden?

{tab=Antwort}

1. Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum (oder Verbrauchsdatum).
2. Ja, die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgelistet.
3. Derzeit müssen die 14 wichtigsten Allergene gekennzeichnet werden.

{tab=Impressum}

Die Warenverkaufskunde erscheint regelmäßig als Sonderteil im Magazin Lebensmittel Praxis
Wir danken dem Aid Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V., Bonn, für den fachlichen Rat. Die Angaben basieren auf der Broschüre Nr. 1140/2008 (zu bestellen über www.aid.de). Fotohinweise: Mugrauer (S. 2-4), Belz (S. 2+3), creative collection (S. 1+2), iStockphoto