Westcrown Weitere Corona-Infektionen in Dissen

Zum wiederholten Mal sind nach Angaben des Landkreis Osnabrück Westcrown-Mitarbeiter in Dissen auf das Coronavirus getestet worden. Erst am Dienstag hatte das Unternehmen den Notbetrieb aufgenommen. Das Werk wird für zwei Wochen geschlossen.

Freitag, 22. Mai 2020 - Hersteller
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Nach weiteren Tests haben sich unter den Beschäftigten des Fleischunternehmens Westcrown in Dissen bei Osnabrück 54 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Das sei das Ergebnis des zweiten Tests bei 126 Mitarbeitern, die im ersten Durchlauf in der vergangenen Woche noch negativ getestet worden seien, teilte der Landkreis Osnabrück mit. 38 dieser neuen bestätigten Fälle seien bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne, weitere 16 Menschen müssten nun ebenfalls in Quarantäne. Ihre Kontaktpersonen würden ermittelt. Nach dem bisherigen Notbetrieb werde Westcrown für zwei Wochen geschlossen.

Die gemeinsame Tochterfirma von Westfleisch und Danish Crown hatte am Dienstag den Notbetrieb aufgenommen – bis zu drei Tage lang durfte der Betrieb vorhandene Fleischvorräte abarbeiten. Die Arbeit in dem Zerlegebetrieb war eingestellt worden, weil bei einer Reihenuntersuchung bei 92 von 278 getesteten Beschäftigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus festgestellt wurden.

Der Landkreis teilte mit, die genehmigte Not-Zerlegung der Fleischvorräte sei bis zum Mittwochabend bewältigt worden. Dabei ging es den Angaben zufolge um bereits geschlachtete Sauen, die entweder schon im Unternehmen waren oder die sich in der Anlieferung aus ganz Europa befanden und nicht mehr gestoppt werden konnten. Damit sollte die Vernichtung von Schweinefleisch verhindert werden. Für die Arbeiten wurden negativ getestete Beschäftigte eingesetzt.

Die Fleischindustrie setzt, wie andere Branchen auch, in starkem Maße auf osteuropäische Werkvertragsarbeiter. Niedersachsens Landesregierung hatte angekündigt, sämtliche 23.700 Beschäftigen in 183 fleischverarbeitenden Betrieben im Land testen zu lassen. Getestet werden sollten zunächst alle Mitarbeiter, die Symptome zeigen, und dann alle, die als Werkvertragsarbeiter möglicherweise mit von dem Coronavirus betroffenen Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein in Kontakt waren.

Anschließend sollten sämtliche anderen Beschäftigten getestet werden.