Der Schutz der Allgemeinheit vor Alkoholmissbrauch sowie durch diesen bedingte Straftaten und Gesundheitsgefahren sei höher einzustufen als die Verkaufsargumente der Kläger. Eine Verkürzung des Verbotszeitraums lehnte das Gericht ebenfalls ab, weil damit das Ziel des Gesetzes infrage gestellt werden könnte. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) begrüßte die Entscheidung: „Die Intention des Verkaufsverbotes war und ist, Jugendliche zu schützen, und dafür zu sorgen, dass Alkohol nicht rund um die Uhr zur Verfügung steht." Die Tankstellen-Betreiber fürchten derweil Umsatzeinbußen: „Bislang haben die Tankstellenshops in Baden-Württemberg immer bessere Geschäfte gemacht als der Bundesschnitt, jetzt bleiben sie hinter der allgemeinen Entwicklung zurück, sagt der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes, Jürgen Ziegner. „Das Verkaufsverbot wirkt sich aber nicht nur auf Alkohol aus, sondern auch auf andere Waren, weil die Käufer meist noch Süßigkeiten, Zigaretten oder eine Tiefkühlpizza einpacken."
Bundesverfassungsgericht Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot bleibt
Die Verfassungsbeschwerde gegen das zeitlich von 22 bis 5 Uhr begrenzte Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und Kioske, verletze nicht die Verfassungsrechte der Betreiber, entschied das Bundesverfassungsgericht.
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