Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller Wehrt sich gegen Foodwatch

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat eine Unterlassungsaufforderung gegen Foodwatch formuliert, weil Foodwatch behauptet hatte, Schwarzwälder Schinken g.g.A. könne aus Timbuktu stammen. Foodwacht habe einen vermeintlichen „Regional-Schwindel" begründet gesehen.

Donnerstag, 14. März 2013 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis

Der Schutzverband wiederum sieht darin eine gezielte Ruf- und Imageschädigung der von seinen Mitgliedern erzeugten regionalen und traditionellen Spezialität. Foodwatch hat bereits erklärt, dass man die Unterlassungserklärung "selbstverständlich nicht unterzeichnen werde" und die Ansprüche für nicht gerechtfertigt halte. Die Auseinandersetzung zwischen dem Schutzverband und Foodwatch scheint also anzudauern.

Die Schweine zur Erzeugung von Schwarzwälder Schinken g.g.A. stammen aus zertifizierten EU-Betrieben. Dem mündigen Verbraucher sei es wohl bewusst, dass in den Tälern und Bergen der touristisch geprägten Region Schwarzwald Schweinezucht nur für den bäuerlichen Eigenbedarf betrieben wird, so der Schutzverband in seiner Argumentation. Deswegen würden zusätzlich Schweine aus  Baden-Württemberg, teils aus Deutschland und teils sogar aus den angrenzenden europäischen Ländern verarbeitet.

Qualität ist nach Auffassung des Schutzverbandes nicht eine Sache von Ländergrenzen. Für die Qualität stünden die Mitgliedsbetriebe, die seit vielen Jahrzehnten eine ehrliche, skandalfreie und in aller Welt geschätzte und beliebte Spezialität erzeugten.  Die Verbraucherorganisation Foodwatch zeichne sich, so der Schutzverband, durch ein eklatantes Ignorieren gesetzlicher Gegebenheiten aus. Der Schutzverband, dem annähernd alle handwerklichen und industriellen Produzenten von Schwarzwälder Schinken angehören, weist auf den rechtlichen Sachverhalt hin: Auf Initiative des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller wurde 1997 der Schwarzwälder Schinken als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) europaweit geschützt. Grundlage war die Europäische Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992 sowie die Folgeverordnung (EG) Nr. 510/2006 und die §§ 126 ff Markengesetz. Die Spezifikationen zur Produktion von Schwarzwälder Schinken sind bei der Europäischen Kommission hinterlegt. Danach müssen sämtliche Produktionsschritte zur Herstellung von Schwarzwälder Schinken im Schwarzwald nach detailliert vorgegebenen Rahmen- und Qualitätsbedingungen erfolgen. Hiervon ausgenommen ist derzeit noch das portionierte Aufschneiden und Verpacken, das sog. „Slicen". Zuständige Kontrollbehörden für die Einhaltung der Produktspezifikationen sind das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie das vom Regierungspräsidium beauftragte Prüfinstitut Lacon GmbH.

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