Hintergrund: Der in der parlamentarischen Sommerpause von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vorgelegte Änderungsentwurf des deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sieht mit der Änderung vor, angereicherte Lebensmittel, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel pauschal nicht mehr als Lebensmittel gelten zu lassen, sondern im europäischen Alleingang einer behördlichen Zulassungspflicht zu unterwerfen. „Eine solche Verfahrensänderung bewirkt immense Kosten im Hinblick auf die Produktregistrierung und behindert so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produkte in einer existenzbedrohenden Weise", wettert Manfred Scheffler, Präsident des NEM-Verbands. Der Gesetzesentwurf verstoße nach Auffassung von Dr. Büttner gegen deutsche Rechtsprechung und bestehendes EU-Recht. Die Kommentierungsfrist beim BMELV ist bis 24. September 2010 verlängert worden.
Diabetikerprodukte Widerspruch gegen Abschaffung
Gegen die Pläne, Diabetikerprodukte abzuschaffen, regt sich nun Widerstand: Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Büttner legte beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wie auch bei der Europäischen Kommission Widerspruch ein. Auftraggeber ist der NEM-Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V.
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