Die Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zum Verbrauchsdatum seien auf EU-Ebene einheitlich geregelt, hieß es laut Nachrichtenagentur dpa aus der Behörde. Das Ministerium sehe jedoch Aufklärungsbedarf bei Herstellern, Handel und Verbrauchern zum richtigen Umgang mit dem MHD, da oft bereits mit oder sogar vor Ablauf des Datums Lebensmittel weggeworfen werden, sagte der Sprecher.
Hinweise, auch zur Rolle des MHD vor dem Hintergrund von jährlich 6,5 bis 20 Mio. t weggeworfener Lebensmittel in Deutschland, erwartet das Ministerium von einer nationalen Wegwerfstudie. Mit Ergebnissen wird 2012 gerechnet.
Kennzeichnung von Lebensmitteln MHD bleibt
Das Bundesverbraucherschutzministerium plant keine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Ein Sprecher von Ministerin Ilse Aigner reagierte damit auf Presseberichte, nach denen die Koalition zur Eindämmung der Mengen weggeworfener Lebensmittel eine andere Formulierung oder Regelung finden wolle.
Bildquelle: Carsten Hoppen
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