Eier Falsche Deklaration

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) hat 235.000 falsch deklarierte Eier aus den Niederlanden aus dem Verkehr gezogen. Sie waren als Freilandware deklariert, obwohl in den Niederlanden wegen der Vogelgrippe seit mehr als zwölf Wochen Stallpflicht herrscht.

Freitag, 03. März 2017 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Falsche Deklaration
Bildquelle: Creativ Collection

Die Vermarktung als Freiland-Eier sei somit ein Verstoß gegen EU-Vorschriften. Die bemängelten Eier dürfen nachträglich nicht als Bodenhaltungsware umdeklariert werden. Sie landen als „Aufschlagseier“ in der Kuchen- und Nudelproduktion. Die niederländischen Behörden wurden informiert. Die Inverkehrbringer sind anhand der Betriebsnummer auf den Verpackungen leicht zu identifizieren.

In Niedersachsen gibt es 4 Mio. Legehennen. Etwa 80 Prozent der Tiere sind derzeit wegen der Vogelgrippe-Gefahr schon länger als zwölf Wochen im Stall. Per Zusatzetikett auf den Verpackungen werden die Eier als Bodenhaltungsware gekennzeichnet. In Baden-Württemberg wurde die Stallpflicht für einen Tag vom Landwirtschaftsministerium ausgesetzt und danach wieder verlängert. Auf diese Weise gelten sie für weitere zwölf Wochen als Freilandeier.

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