Mit ihm vermeidet die Fleischwirtschaft, dass für sie ab Jahresanfang 2015 der geplante gesetzliche Mindestlohn (8,50 Euro) gilt. Allerdings sieht die nächste Tarifstufe ab Dezember 2016 (8,75 Euro) einen höheren als den gesetzlichen Mindestlohn vor.
Geplant sind folgende Stufen: Ab 1. Juli 2014 7,75 Euro Mindestlohn, ab Dezember 2014 8 Euro, ab Oktober 2015 8,60 Euro und ab Dezember 2016 8,75 Euro.
Die Branche zählte in Deutschland im ersten Halbjahr 2013 knapp 83.000 Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 50 Arbeitnehmern. Viele Beschäftigte tauchen in der Statistik aber nicht auf, weil sie Werkvertrags-Arbeitnehmer sind. Nach Schätzungen von Gewerkschaften machen die Stammbelegschaften bei den Branchengrößen 10 bis 50 Prozent aus.