Weinmarkt EU regelt Kennzeichnung von alkoholfreiem Wein neu

Das Europäische Parlament hat einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von alkoholfreiem und alkoholreduziertem Wein beschlossen. Wein darf künftig als „alkoholfrei 0,0%" bezeichnet werden, wenn er maximal 0,05 Volumenprozent Alkohol enthält. 

Mittwoch, 11. Februar 2026, 09:43 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Wann ist ein Wein alkoholfrei, wann alkoholreduziert? Die EU schafft Klarheit. Bildquelle: Getty Images

Das Europäische Parlament hat neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein beschlossen. Künftig darf Wein in der EU als „alkoholfrei“ mit dem Zusatz „0,0%“ gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht übersteigt. Dies beschloss das Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit.

Bisher fehlten einheitliche Vorgaben

Wein mit mindestens 0,5 Volumenprozent Alkohol darf die Bezeichnung „alkoholreduziert“ tragen, wenn der Alkoholgehalt um mindestens 30 Prozent reduziert wurde. Darüber informierte das Parlament.

Die Regelung soll Verbrauchern in der gesamten EU Klarheit darüber verschaffen, was sich hinter der Bezeichnung „alkoholfreier“ Wein verbirgt. Bislang gab es keine einheitlichen Vorgaben für die Kennzeichnung solcher Produkte.

EU-Mitgliedstaaten müssen noch final zustimmen

Im Dezember hatten sich das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten bereits auf die neuen Regeln geeinigt. Die Mitgliedstaaten müssen den Beschluss noch formell bestätigen, bevor die Regelungen in Kraft treten können.

Zusätzlich sollen Winzer künftig mehr Unterstützung bei extremen Wetterereignissen oder dem Ausbruch von Pflanzenkrankheiten erhalten. Auch die Förderung von Weintourismus soll möglich werden.