EC-Lastschriftverfahren EU billigt Übergangsfrist

Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift, ist vorerst weiterhin möglich. Das EU-Parlament hat sich auf eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016 verständigt.

Mittwoch, 15. Februar 2012 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die SEPA-Verordnung (SEPA steht für Single Euro Payments Area) bringt damit Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bis 2016 müssen nun Alternativen für das heutige Verfahren gefunden sein. Die von der EU beschlossene Verordnung stellt nach Ansicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) sicher, dass es auch im gemeinsamen Zahlungsraum keine gesetzlichen Hürden für den Weiterbetrieb des in Deutschland beliebten ELV-Verfahrens gibt.

Das ELV sei insbesondere für den Handel ein wichtiges Instrument im Wettbewerb mit den bankengetriebenen Kartenzahlungsarten. Jetzt sei die Kreditwirtschaft gefordert, die Anforderungen der Wirtschaft umzusetzen und auch nach dem Enddatum ein mit dem heutigen ELV vergleichbares Verfahren zu ermöglichen.

Die Zielsetzung des Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA ist die Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im europaweiten Zahlungsverkehr. Dabei ist laut Bundesbank aus Effizienzgründen die parallele Nutzung nationaler und SEPA-Verfahren dauerhaft nicht sinnvoll. Es entspreche dem langfristigen Ziel von SEPA, die bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren zu Gunsten europaweit gültiger Verfahren abzuschaffen.