Lidl Bäcker-Verband klagt

Nachdem Lidl nicht auf die Abmahnung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks reagiert hat, hat dieser Klage eingereicht. Er wird dem Discounter falsche Deklaration der Brotsorten in den Backstationen vor.

Freitag, 18. November 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Nach einer Pressemitteilung des Verbands vertreibe Lidl falsch deklarierte Produkte unter den Namen „Roggenmischbrot", „Mehrkornbrot" und „Weizenmischbrot". Das Roggenbrot enthalte allerdings weniger Roggen als es nach den „Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck" enthalten müsste.

„Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen. Nur so hat der Verbraucher eine objektive Vergleichbarkeit", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbands. Mit der Klage gegen Lidl geht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bereits zum zweiten Mal gerichtlich gegen einen großen Discounter vor: Gegen Aldi Süd läuft eine Klage, da nach Ansicht des Verbands in den Backstationen das Brot lediglich gebräunt und nicht gebacken werde.