Ladenöffnungszeiten Wieder eine Klage

Die sonntägliche Ladenöffnung ist immer wieder für eine Schlagzeile gut: Jetzt haben die sächsischen Landtagsfraktionen von Linken und SPD gegen das entsprechende Gesetz Klage eingereicht. Die Leipziger Verfassungsrichter sollen unter anderem klarstellen, aus welchem Anlass Kommunen verkaufsoffene Sonntage für den Einzelhandel gestatten können, teilten beide Fraktionen mit.

Dienstag, 09. August 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
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Die geschützte Sonntagsruhe sei keine politische Verhandlungsmasse, hieß es. Mit der Klage wolle man vor allem für Rechtssicherheit sorgen. Die Gewerkschaft Verdi sowie die Kirchen sind gleichfalls dafür, dass die Läden am Sonntag zu bleiben. Das Ladenschlussgesetz war zuletzt im Herbst 2010 geändert worden und gilt seit Anfang 2011.

Nach Ansicht von Linkspolitiker Klaus Tischendorf rechtfertigen weder das wirtschaftliche Interesse des Handels noch das Kaufinteresse der Bürger allein eine Sonntagsöffnung.

Es sei falsch, die Sonntagsarbeit der Verkäuferinnen mit der von Krankenschwestern oder Polizisten zu vergleichen, argumentierte SPD-Politiker Stefan Brangs. Der Einkauf gehöre nicht zu gesellschaftlich notwendigen Arbeiten, die rund um die Uhr gebraucht würden.

Der HDE sieht dieser Klage gelassen entgegen, bundesweite Auswirkungen seien nicht zu befürchten. Man halte das für eine politische Show, einen „völlig unnötigen politischen Streit", um das Sommerloch zu füllen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht bereits sonntägliche Öffnungszeiten für rechtens erklärt.