ECE Kameraüberwachung rechtswidrig?

Die Hamburger ECE-Gruppe, Betreiber von 93 Shopping-Centern in Deutschland, steht wegen großflächiger Videoüberwachung in der Kritik. Datenschutz-Behörden beanstandeten Kameras in Eingangsbereichen von Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter.

Donnerstag, 10. Februar 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden sei die Kameraüberwachung dort rechtswidrig, lautet es in einem Bericht von NDR Info. Es würden Bereiche gefilmt, in denen dies weder erlaubt noch notwendig sei, wird der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zitiert. „Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz." Bemängelt wurden u.a. auch Aufnahmen von den Eingängen ins Einkaufszentrum sowie von den Rolltreppen. Die zur Otto-Familie gehörende ECE-Gruppe wehrt sich gegen die Anschuldigungen. „Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin", so Sprecher Christian Stamerjohanns gegenüber NDR Info. Die Aufnahmen würden nicht ausgewertet. Lediglich bei Straftaten würden die Bilder an die Behörden weitergegeben. Über die Rechtmäßigkeit der Kameras soll nun gerichtlich entschieden werden, ein Urteil hätte bundesweite Auswirkungen.