WLAN Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat ungeachtet der Kritik aus Industrie, Handel und von Verbraucherschützern einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet.

Donnerstag, 17. September 2015 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die Bundesregierung will mit dem neu gefassten Telemediengesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen. Danach sollen Betreiber von öffentlichen WLANs zwar nicht mehr als „Störer“ automatisch für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Kritiker sehen die Hürden für einen Betrieb jedoch als zu hoch angesetzt und halten die geforderten Voraussetzungen für unrealistisch. Damit wirke das Gesetz einer flächendeckenden Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen im Kern entgegen, die es eigentlich befördern sollte, lautet die Kritik. Die Bundesregierung dagegen betonte am Mittwoch, das Haftungsprivileg bewirke, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig seien und sich nicht strafbar machten.

Bereits im Juli hatten Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ihrer Ansicht nach klar gegen das Europarecht verstoße und nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU  vereinbar sei. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine engeren oder weitergehenden Bestimmungen auf nationaler Ebene treffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft und der Förderverein Freie Netzwerke kündigten an, bei der EU-Kommission einen leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Hotspots in Deutschland erzwingen zu wollen. Branchenverbände wie Bitkom, eco und HDE meldeten noch am Dienstag Bedenken an, das Gesetz könne für manche Anbieter nicht tragbare Unsicherheiten bringen.