Lebensmittel EU beschließt neue Kennzeichnung

Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt die von den EU-Verbraucher-Ministern beschlossene Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln. Die Minister einigten sich heute auf eine verbindliche Auflistung des Gehalts an Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate auf der Lebensmittel-Verpackung. Die Ampel ist vom Tisch.

Dienstag, 07. Dezember 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Minister hatten sich heute auf neue Regelungen geeinigt. Neben der verbindlichen Kennzeichnung des Fettgehalts oder der Kalorienzahl auf der Verpackung werden bei Energy-Drinks Warnhinweise für Schwangere und Kinder Pflicht. Für die Schrift der Aufdrucke gilt eine Mindestgröße. Alle Angaben der Nährwerttabelle beziehen sich auf 100 g oder 100 ml des Produkts. Die neuen Vorgaben sollen ab 2014 gelten.

Aus Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ist auch die Kennzeichnungspflicht für so genannte Lebensmittelimitate (Käse, Schinken) der richtige Weg: „Schon jetzt gilt in Deutschland: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein", unterstrich BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst in einer Stellungnahme.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Seiten der Wirtschaft auch die Beschränkung der Informationspflichten bei unverpackter Ware auf Allergene. Damit würden die Erfordernisse in Handwerk und Handel berücksichtigt, die eine einfache Übertragung der Informationspflichten bei verpackter Ware verböten.

Kritisch bewertete der BLL dagegen die Vorschläge der EU-Runde zum Thema Herkunftskennzeichnung: „Die Lebensmittelwirtschaft vertritt - wie die Europäische Kommission - weiter die Ansicht, dass eine Ausdehnung der generellen Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel und deren Zutaten nicht praktikabel ist", erklärte Horst. Unabdingbare Voraussetzung der weiteren Diskussion über die Herkunftskennzeichnung sei eine Folgenabschätzung, die Kosten und Nutzen derart genereller Informationspflichten untersuche.

Hier die Änderungen im Überblick:

  • Nährstoffgehalt: Auf jeder Lebensmittelverpackung muss der Hersteller in einer Tabelle auflisten, wie viel Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate das Produkt enthält. Außerdem muss er den Kaloriengehalt nennen. Alle Angaben beziehen sich auf 100 g beziehungsweise 100 ml des Produkts. Weitergehende Kennzeichnungen sind national erlaubt, so wie die in Großbritannien verbreitete Ampel, die mit Farben über den Zucker- und Fettgehalt informiert.
  • Imitate: Analog-Käse oder Schinken-Imitat müssen deutlich gekennzeichnet werden.
  • Allergene: Auch bei unverpackter Ware wie Eiern, Fisch, Erdnüssen oder glutenhaltigen Produkten (Brot) müssen allergieauslösende Stoffe (Allergene) ausgewiesen werden. Dafür ist ein Hinweis im Geschäft nötig.
  • Koffein: Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. In Deutschland soll der Aufdruck lauten: „Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere".
  • Nano-Partikel: Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Teilchen enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Herkunftsbezeichnung: Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden - allerdings bezogen auf den Ort der Verpackung und nicht die Aufzucht des Tieres. In diesem Punkt will Deutschland noch Verbesserungen erreichen.
  • Schriftgröße: Für das Etikett wird eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben. Der kleine Buchstabe x muss dabei 1,2 mm groß sein.