Öffnung im Advent Kirche klagt erfolgreich

Die Geschäfte in Marienberg und Radebeul dürfen an den Adventssonntagen nicht öffnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen.

Dienstag, 23. November 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Gericht entsprach mit dieser Eilentscheidung Anträgen der evangelischen Landeskirche, die gegen die Ladenöffnung geklagt hatte. Die Richter setzten die Rechtsverordnungen beider Städte außer Vollzug (AZ.: 3 B 322/10 und 3 B 292/10).

In der Begründung verwies der Senat auf die bereits verbotene Ladenöffnung in Dresden, die als „offensichtlich verfassungswidrig" bezeichnet worden war.