Das Gericht entsprach mit dieser Eilentscheidung Anträgen der evangelischen Landeskirche, die gegen die Ladenöffnung geklagt hatte. Die Richter setzten die Rechtsverordnungen beider Städte außer Vollzug (AZ.: 3 B 322/10 und 3 B 292/10).
In der Begründung verwies der Senat auf die bereits verbotene Ladenöffnung in Dresden, die als „offensichtlich verfassungswidrig" bezeichnet worden war.
Öffnung im Advent Kirche klagt erfolgreich
Die Geschäfte in Marienberg und Radebeul dürfen an den Adventssonntagen nicht öffnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen.