Kaufland Mindestlohn für Leiharbeiter

Nach einem Bericht des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" über die Bezahlung in Lebensmittel-Logistikzentren will die Kaufland-Lebensmittelgruppe zum 1. März 2011 einen internen Mindestlohn für Beschäftigte von Leiharbeits- und Werkvertragsfirmen einführen.

Montag, 15. November 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Mindestlohn für Leiharbeiter
Bildquelle: LEBENSMITTEL PRAXIS

Damit strebe man „weitestgehende Gerechtigkeit an, das heißt gleiche Arbeit - gleicher Lohn", steht in einer schriftlichen Stellungnahme des Unternehmens. Nach Informationen von „Report Mainz" müssten demnach Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsfirmen ihren Beschäftigten, die in den sechs Kaufland-Logistikzentren und in den drei Fleischwerken eingesetzt sind, mindestens 8,50 Euro die Stunde zahlen. Personaldienstleister „Headway Logistic", der mit zahlreichen Lebensmittelunternehmen Werkverträge abgeschlossen hat und auch mit Kaufland zusammenarbeitet, entlohne Beschäftigte bisher nach einem Akkordlohnsystem. Dadurch kämen Monatslöhne von teilweise weit unter 900 Euro zustande - trotz voller Beschäftigung. Die stellvertretende Verdi-Bundesvorsitzende Margret Mönig-Raane begrüßt den Vorstoß von Kaufland als „ersten wichtigen Schritt". Dem müssten nun alle „seriösen Wettbewerber im Einzel- und Großhandel" folgen.