Aldi Nord Geht auf Verbraucher-Forderung ein

Aldi Nord will nun doch einer Kundin, die in einer Filiale des Discounters unwissentlich zwei Päckchen ranzige Butter gekauft hatte, den anschließend von ihr geforderten Prüfbericht aushändigen. Zuvor war der Streit eskaliert. Ein Termin beim Amtsgericht Neumünster war schon für vergangenen Freitag anberaumt.

Dienstag, 13. Mai 2014 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Mit der Aushändigung des Prüfberichts entfalle „jeder Grund“ für die schon angesetzte gerichtliche Klärung des Vorfalls. Ziel sei es, eine außergerichtliche Einigung mit der Kundin zu erreichen. Der Discounter wies ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen.

Die Betroffene will, so berichtet das Handelsblatt, nach Angaben der Verbraucherorganisation Foodwatch, die die Anwaltskosten zahlt, aber weiter vor Gericht ziehen. Dabei gehe es nur noch formal um die Entscheidung, wer die Gerichtskosten zahle. Foodwatch erhofft sich Klärung  darüber, ob das Gericht die Informationsansprüche in der geltenden Rechtslage verankert sehe oder nicht. Die Klage sei ein Präzedenzfall, da im deutschen Recht bisher unklar sei, welche Informationsansprüche Verbraucher gegenüber Lebensmittelunternehmen haben.
Die Aldi-Kundin hatte nach der Rückgabe der verdorbenen irischen Butter die Herausgabe der Labor-Ergebnisse verlangt. Der Discounter weigerte sich jedoch, die Ergebnisse der Untersuchung herauszugeben. Erst jetzt, fast ein Jahr später, lenkte der Konzern ein.