Nachhaltigkeit Ressource Mensch

In Berlin streiten Politiker über die Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Gesetzes, das Sozial- und Umweltstandards in den globalen Warenströmen sichern soll. Wo steht die Ernährungsbranche? Was fordert sie? Woran arbeiten Hersteller und Handelsunternehmen? Ein Überblick.

Freitag, 25. September 2020 - Management
Bettina Röttig
Artikelbild Ressource Mensch
Bildquelle: Getty Images

Bangladesch 2013. Ein Aufschrei der Empörung ging durch westliche Industrienationen nach dem folgenschweren Einsturz eines Gebäudes mit mehreren Textilfabriken. Der Vorfall hat die Öffentlichkeit für das Thema Menschenrechte in Lieferketten sensibilisiert. Die klare Forderung: Unternehmen sollen Verantwortung übernehmen und für menschenwürdige Arbeit sorgen – von der fernen Fabrik bis in den deutschen Handel.

Auch die Ernährungswirtschaft steht immer wieder im Mittelpunkt von Diskussionen rund um Kinderarbeit auf Kakaoplantagen oder (un)faire Löhne beim Kaffee. Beim Biss in die Schokolade oder ersten Schluck Cappuccino sind die Themen für Otto Normalverbraucher dennoch oft weit weg.

Nun hat Corona die Problematik aus fernen Ländern direkt in unsere Nachbarschaft katapultiert. Über die Arbeits- und Lebensbedingungen rumänischer Gastarbeiter in der deutschen Fleischindustrie wird seit Sommer hitzig debattiert. Die Diskussion fördert eine andere: die um ein Lieferkettengesetz für die Wahrung von Menschenrechten.

Wie sind Industrie und Handel auf ein solches Gesetz vorbereitet? Wo liegen Herausforderungen entlang der Wertschöpfungskette? Welche Projekte und Zertifizierungen sind Teil der Lösung? Wo liegen deren Grenzen? Über diese Fragen haben wir mit einer Reihe von Unternehmen gesprochen. Eine Erkenntnis: Der Umgang mit Gastarbeitern ist in verschiedenen Ländern und Branchen ein heißes Thema.

Zunächst stellt sich die Frage: Um was geht es bei dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CDU) vorgeschlagenen nationalen Lieferkettengesetz? Es verlangt von Unternehmen, dass sie die Menschenrechts-Risiken in ihren Lieferketten analysieren und Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Mitte September drehte sich der Streit innerhalb der Großen Koalition vor allem um zwei Punkte: Während Heil das Gesetz bereits für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten verpflichtend machen will, will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Grenze bei mindestens 5.000 Beschäftigten. Auch ist strittig, bis zu welcher Stufe einer Lieferkette deutsche Unternehmen für mögliche Missstände haften sollen.

Einheitliches Spielfeld schaffen
Für ein Lieferkettengesetz setzt sich Transfair e. V. ein: „Wir sehen, dass die Unternehmen, die nachhaltiger und ethischer wirtschaften, einen Wettbewerbsnachteil haben im Vergleich zu den Unternehmen, die sich nicht darum kümmern“, argumentiert Claudia Brück, verantwortlich für Kommunikation, Politik & Kampagnen im Vorstand von Transfair. Denn die Einhaltung von Menschenrechten, faire Bezahlung und Umweltschutz schlage sich zwangsläufig im Preis nieder. „Gerade in Zeiten von Covid-19 haben wir gesehen, wie labil die globalen Lieferketten sind und wie gering die finanziellen Ressourcen in den Ländern des globalen Südens sind“, so Brück. Dort könnten es sich die Menschen nicht leisten, zu Hause zu bleiben. Auch sei die Gefahr für Kinderarbeit in der Pandemie stärker geworden. Nur wenn man vor Ort sei und Risikomanagement-Strukturen etabliert habe, könne man dem Problem der Kinderarbeit Herr werden und schnell genug Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in einer Pandemie umsetzen.

Nationales oder EU-Gesetz?
Gegen ein Lieferkettengesetz wehrt sich die Branche nicht. „Das Ding kommt“, so die Einschätzung vieler Manager, mit denen wir gesprochen haben. Fragen der Haftung und Umsetzbarkeit beschäftigen die Unternehmer jedoch. Und die der Wirksamkeit. So gibt der ein oder andere zu bedenken: „Kleinere und mittlere Unternehmen haben gar nicht die Marktmacht, Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette, über externe Logistiker bis zum Erntehelfer durchzusetzen – der Handel könnte eher Druck aufbauen.“ Das Gros der Unternehmen macht sich für eine europäische Lösung stark.

Argumente dafür gibt es mehrere. Stefanie Sabet, Geschäftsführerin des Bundesverbands der deutschen Ernährungsindustrie: „Ein deutsches Lieferkettengesetz zum jetzigen Zeitpunkt greift der für 2021 geplanten europäischen Gesetzgebung unnötig vor und fragmentiert den Binnenmarkt immer weiter.“ Nationale Gesetzgebungen in Frankreich und den Niederlanden hätten bewiesen, dass nur auf europäischer Ebene sinnvolle Fortschritte für eine bessere Durchsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte erreicht werden könnten.

Auch die Rewe Group plädiert für eine europäische Gesetzgebung, da „ein solcher Vorstoß nur in einem größeren Kontext Wirkung zeigen kann“, sagt Nicola Tanaskovic, Bereichsleiterin Corporate Responsibility bei der Rewe Group.

Kleine Unternehmen benachteiligt?
Bauchschmerzen bereiten Unternehmen und Verbänden unklare Forderungen. Sabet kritisiert, dass die bisher diskutierten Vorschläge unkonkret und auslegungsbedürftig blieben, wenn es um den Anwendungsbereich oder auch um unternehmerische Verhaltensmaßstäbe gehe. Das schaffe Rechtsunsicherheit. Auch würde die direkte oder indirekte Einführung einer zivilrechtlichen Lieferkettenhaftung im klaren Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien stehen, die eine Risikoverlagerung auf Unternehmen ausschließen. „Es darf keine Verlagerung von Staatsverantwortung auf Unternehmen geben“, betont Sabet.

Dem stimmt Norbert Münch zu, Geschäftsführer des Konfitüre-Spezialisten Simmler. Er befürchtet, das derzeit diskutierte nationale Gesetz könnten sich große Unternehmen leichter leisten. „Wir übernehmen die Verantwortung für unsere Mitarbeiter im eigenen Unternehmen und eigenen Fruchtanbau, sind jedoch zum Teil auch auf Fruchtimporte angewiesen. Die bürokratischen und finanziellen Hürden, die erforderlich wären, um jeden Zulieferer im Ausland und jedes Glied der Lieferkette außerhalb des eigenen direkten Wirkungskreises gewissenhaft sensibilisieren, schulen und kontrollieren zu können, wären für kleine Unternehmen sicherlich deutlich zu hoch“, befürchtet Münch. Die Gefahr sei groß, dass sich Unternehmen am Ende schriftliche Vereinbarungen zur Einhaltung von Standards einholten, um sich abzusichern. Eine Unterschrift allein verändere jedoch nichts. Er fordert, der Staat müsse mit entsprechenden bi- oder multinationalen Vereinbarungen diese Verantwortung übernehmen, damit sich in den jeweiligen Ländern sinnvolle Standards durchsetzten.

Die gleiche Forderung kommt von Matthias van Dyck, Einkauf bei Etelser Käswerk. Etelser versucht, seine Lieferkette „geografisch so klein wie möglich“ zu halten, um Sozialstandards besser überprüfen zu können und die Umwelt weniger zu belasten. Doch Verdickungsmittel, Schmelzsalze, Gewürze und andere Zusatzstoffe, die essenziell für die Herstellungsprozesse sind, kommen nicht aus Deutschland. Für ein mittelständisches Unternehmen sei es unmöglich alle Vorlieferanten zu kontrollieren.
Schon seit Längerem beschäftigt sich die Mestemacher-Unternehmensgruppe mit den geplanten Gesetzesanforderungen. „Wir stecken im Prüfprozess bezüglich eines standardisierten Zertifizierungsgefüges, welches kundenübergreifend wie das Öko-Kontrollsystem angewendet werden kann“, sagt Prof. Dr. Ulrike Detmers, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführer. In den Bereichen Ökologie, menschengerechte Arbeitsbedingungen und ganzheitlich ausgerichtete Unternehmensführung könne man seit 1985 Aktivitäten sichtbar machen, doch die Einzelheiten seien hochkomplex und personal- und zeitintensiv. „Zudem müssen die entstehenden Kosten in der Preiskalkulation ihren Niederschlag finden, denn sonst verringert sich der Deckungsbeitrag und damit auch das Investitionsvolumen“, erklärt sie die Herausforderungen.

Ein Lieferkettengesetz müsse auch für den Mittelstand anwendbar sein und sich nicht nur an den großen Konzernen orientieren, in welchen ganz andere Kapazitäten vorhanden sind, fordert Dr. Axel Kölle, Leiter des Zentrums für Unternehmensführung (ZNU). Sollte das geplante Gesetz den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) folgen, so sieht er die Unternehmen, die nach dem ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften zertifiziert sind, bestens gerüstet „um als Vorreiter voran zu gehen“, so Kölle. Der Standard erfülle bereits heute die ersten vier Kernelemente des NAP umfassend (s. Grafik S. 20). Zwar wird ein externer Beschwerdemechanismus im Standard nicht explizit gefordert, könne aber problemlos integriert werden. Insbesondere das im Monitoring besonders häufig nicht erfüllte Kernelement der Risikoanalyse sei prominent im Standard in der Früherkennung verankert und daher in den zertifizierten Unternehmen sehr gut abgedeckt.

Die Großen sind gut aufgestellt
Tatsächlich sehen sich Konzerne wie die Rewe Group, Unilever, Mondelez, Henkel, L‘Oréal und Co. gut vorbereitet auf ein Lieferkettengesetz. Sie kennen jedoch auch die ungelösten Probleme.

„Wir kommen unserer Sorgfaltspflicht mit einem umfangreichen Risikomanagement nach, sodass wir keine großen Änderungen oder zusätzlichen Aufwand in unseren Abläufen erwarten“, sagt Konstantin Bark, Communication Director DACH bei Unilever. Dazu zählten unter anderem Präventivmaßnahmen, mit denen Unilever schon bei der Anbahnung von Geschäften und Investitionen Risikochecks durchführe. 2015 veröffentlichte Unilever den ersten Menschenrechtsbericht. „Damit war Unilever das erste Unternehmen, das seine Anstrengungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten offengelegt hat“, so Bark.
Auch die Rewe Group arbeitet seit Jahren aktiv an der Weiterentwicklung von Sozial- und Arbeitsstandards im Sinne der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht basierend auf den UN-Leitprinzipien, erklärt Nicola Tanaskovic, Bereichsleiterin Corporate Responsibility. Die Leitlinien regeln die Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern in den Eigenmarken-Lieferketten der Gruppe. Basis ist ein mehrstufiges Lieferkettenmanagement mit konkreten Anforderungen an Lieferanten, dem Einkauf zertifizierter Rohstoffe (wie Fairtrade oder Rainforest Alliance), der Durchführung von sozialen und ökologischen Projekten in Ursprungsländern, unabhängigen Auditierungen der Verarbeitungsstufe sowie der Qualifizierung der Lieferanten. Auch soll ein unabhängiges Beschwerdemechanismus-Systems bis 2025 implementiert werden. „Für eine Berichtspflicht anhand der Kriterien des NAP sehen wir uns daher gut aufgestellt“, sagt Tanaskovic.

„Nachhaltiges Wirtschaften passiert nicht nebenbei. Für die Entwicklungsarbeit müssen wir und unsere Lieferanten Zeit und Ressourcen bereitstellen. Die Anforderungen an ein öffentliches und überprüftes Berichtswesen, wie im NAP vorgesehen, können nur durch mindestens eine Vollzeitstelle erfüllt werden“, verdeutlicht Fritz Konz, Leiter Qualität und Umwelt bei Tegut, den Aufwand. Der Händler nutzt ebenfalls neben den eigenen formulierten Anforderungen etablierte Standards. Doch Tegut verstehe, „dass die Wirkung durch Siegelpartner begrenzt ist und nicht die alleinige Lösung darstellt.“ Daher werden die Nachhaltigkeits-Standards regelmäßig überprüft.

Problem: Löhne und Teilhabe
Es gibt einige Punkte, die aktuell weder Zertifizierungssysteme noch das geplante Lieferkettengesetz zu lösen scheinen. Der Knackpunkt für Volkert Engelsman, CEO Eosta: der richtige Arbeitslohn. „Wenn wir uns jetzt nicht für existenzsichernde Löhne in den Entwicklungsländern einsetzen, wird das Wohlstandsgefälle weiter zunehmen. Durch Migrationswellen oder soziale Unruhen werden diese Kosten langfristig unweigerlich auf uns zurückfallen – denn wir leben in einem globalen Dorf.“
Auch Händler Tegut sieht die Verbesserung der Einkommenssituation als wichtigen Hebel, um schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte zu verhindern. Diese dürfe nicht auf „Almosen“ oder freiwilligen Zusatzleistungen beruhen. „Wir müssen Handelskanäle schaffen, mit denen Wertschöpfungen wie Veredelungen etc. im Ursprungsland stattfinden können“, meint Konz.

Barilla arbeitet am Thema faire Bezahlung und wird 2020 „weltweit das bedeutsame Ziel ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘“ erreichen, erklärt Claus Butterwegge, President Region Central Europe bei Barilla. Als Teil von Barillas Verpflichtung gegenüber der Gleichstellung von Geschlechtern, hat das Unternehmen in Zusammenarbeit mit externen Experten und KPMG daran gearbeitet, jegliche ungerechtfertigten, geschlechterspezifischen Lohnunterschiede zu eliminieren und dies nach strengen wissenschaftlichen Standards verifiziert.

Make-up-Spezialist Cosnova sieht bei seinen direkten Lieferanten bisher wenige Probleme in Bezug auf die richtige Entlohnung. „Da Firmen in China oder Taiwan in einem hohen Konkurrenzdruck stehen, Arbeiter zu finden, können sie es sich gar nicht erlauben, einen Lohn zu zahlen, der nicht existenzsichernd ist“, erklärt Maximilian Peters, Senior Manager Corporate Responsibility, Cosnova.

Problem: Arbeitszeiten
Ein zentrales Thema, das Cosnova in Osteuropa genauso beschäftigt wie in Asien, sind Gastarbeiter, die meist über Agenturen in den Fabriken angestellt werden. „Hier müssen wir unsere Partnerunternehmen dafür sensibilisieren, dass ihre Verantwortung nicht bei den eigenen Angestellten endet, sondern eine gerechte Entlohnung, Arbeitszeiten, Sicherheit etc. auch den Arbeitern zustehen, die über Agenturen angestellt sind“, gibt Peters ein Beispiel. Bei lokalen Wanderarbeitern in China sei beispielsweise der Wille, Überstunden zu machen, sehr stark ausgeprägt. „Sie möchten in möglichst kurzer Zeit so viel Geld wie möglich erwirtschaften, um dieses zurück in ihre Heimat und zur Familie zu bringen. Dieses Interesse steht natürlich diametral zu den ILO-Kernarbeitszeitnormen, die maximal 60 Stunden pro Woche inklusive Überstunden zulassen“, erklärt Peters. So gerate er oft in Diskussionen, ob man den Fabrikarbeitern zwingend etwas Gutes tue.

Problem: Welches Gesetz zählt?
Henkel kann zum Thema Arbeitszeiten auch ein Beispiel aus dem Westen geben. „In einigen Bundesstaaten der USA sind – das Einverständnis der Mitarbeiter vorausgesetzt – Arbeitszeiten erlaubt, die über die von der ILO definierten Grenzen hinausgehen. Um es diplomatisch zu formulieren: Unsere Erwartung, die Arbeitszeiten zu begrenzen, wird dort nicht von allen Lieferanten und deren Mitarbeitern begrüßt“, erklärt Uwe Bergmann, Henkel.

Henkel tätigt nach eigenen Angaben 78 Prozent der Einkäufe in Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), erschließt jedoch auch verstärkt Beschaffungsmärkte außerhalb der OECD-Mitgliedsstaaten. Die hohen Anforderungen an Vertragspartner seien dabei weltweit einheitlich. Bei deren Umsetzung „ist die Einhaltung von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für uns immer Voraussetzung“, betont Bergmann. Auch bei den Erwartungen an ein Lieferkettengesetz müsse man im Blick behalten, welchen Einfluss Unternehmen auf ihre Lieferanten ausüben könnten.