Geplant ist ein zweistufiges Verfahren, das sich an den in der „Initiative Tierwohl-Label" vereinbarten Eckpunkte orientiert, die derzeit ausgearbeitet werden und bis zur Anuga finalisiert sein sollen. Für die 1. Stufe werden unter anderem Strukturierung der Haltung, Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft, ebenso das Verbot des Schwanzkupierens oder der betäubungslosen Kastration bei Mastschweinen. Auch für Transport und Schlachtung soll es strenge Tierschutzrichtlinien geben. In der 2. Stufe sollen Kriterien wie Zugang zu Auslauf und Freilandhaltung hinzu kommen. Vergeben wird das Label vom Tierschutzbund. Für den Handel soll zudem gelten: Wer mit der 1. Labelstufe zertifizierte Produkte anbieten möchte, muss auch Produkte der 2. Stufe im Angebot haben. Gestartet wird mit Produkten von Masthühnern und Mastschweinen.