Dieser Begriff, der auf einen reduzierten Säuregehalt hinweist, stelle bei alkoholischen Getränken eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar, entschieden die Richter. Weintor vermarktet seine Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder mit dem Wort „bekömmlich" und verweist dabei auf ihre „sanfte" Säure. Die Behörden in Rheinland-Pfalz hatten dies beanstandet und bekamen nun vor Gericht Recht.