Initiative Tierwohl „Diese Chance ist einmalig“

Lebensmittelkäufer sollen ab 2021 Schweinefleisch mit dem Tierwohl-Kennzeichen in den Kühlregalen finden. Bis 2024 sollen Ferkelerzeuger honoriert werden, wenn sie höhere Standards im Stall einhalten. Dafür sollen jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen, so Alexander Hinrichs, Chef der Initiative Tierwohl.

Donnerstag, 06. Februar 2020 - Fleisch
Jens Hertling
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Im kommenden Jahr startet die dritte Projektphase der Initiative, die inzwischen mit Marktanteilen von rund 70 Prozent bei Geflügel und rund 24 Prozent bei Schwein Deutschlands größtes Tierwohlförderprogramm ist. Die Teilnehmer aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittel-Einzelhandel (LEH) haben sich jetzt auf eine Fortsetzung der Initiative Tierwohl (ITW) verständigt.

Die neuen Bedingungen hat ITW-Geschäftsführer Alexander Hinrichs auf der Grünen Woche in Berlin vorgestellt. „Wir sind zuversichtlich, dass dieses Modell Verbraucherpreise ermöglicht, die sich ein Großteil der Verbraucher leisten kann und wird“, erklärt Hinrichs. „Uns geht es nicht darum, Tierwohl so teuer zu machen, dass das ausschließlich Bio-Eliten bezahlen können.“

Bis Ende 2020 laufen noch die bestehenden Verträge mit den Wirtschaftspartnern der ITW, dann folgt ab 2021 eine neue, ebenfalls dreijährige Programmphase. Weiterhin können Verbraucher Geflügelfleisch, das aus Ställen teilnehmender Landwirte stammt, am ITW-Produktsiegel erkennen. Hinrichs appellierte an die Bauern, mitzumachen. „Die neue Programmphase der ITW ist eine Jahrhundertchance. Denn erstmals kann Tierwohl breitenwirksam über den Markt getragen werden“, sagte Hinrichs.

Marktlösung für die Mast
Neu ist, dass das ab 2021 auch für große Teile des Schweinefleisch-Sortiments gilt. Das Plus an Tierwohl, das die teilnehmenden Landwirte ihren Schweinen, Hähnchen und Puten bieten, wird künftig verstärkt über den Markt finanziert und soll noch mehr Tieren zugutekommen. Dadurch wird auch die Einbindung vieler weiterer Tierhalter gefördert. Das neue Finanzierungsmodell sieht eine Marktlösung für die Mast und einen Übergangsfonds für die Ferkelerzeugung (Sauenhaltung und Ferkelaufzucht) vor.

Der teilnehmende Schweinemäster erhält zusätzlich zum Marktpreis einen Tierwohlaufpreis von 5,28 Euro pro Mastschwein. Dieser Betrag ist für alle teilnehmenden Landwirte gleich und wird von der Initiative Tierwohl festgelegt. Er orientiert sich an den ermittelten durchschnittlichen langfristigen Kosten, die bei der Umsetzung der Tierwohl-Kriterien entstehen. Die Höhe des Betrags wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Diesen Tierwohl-Aufpreis zahlen die Schlachtunternehmen an die Mäster. Die Schlachtunternehmen verhandeln dann mit den Unternehmen des LEHs oder anderen Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch. Die Preis-Gestaltung in Richtung Verbraucher liegt in der Verantwortung des jeweiligen Handelsunternehmens oder anderer Marktbeteiligte.

Übergangsfonds für Ferkelerzeugung
Es ist das Ziel, dass künftig eine geschlossene ITW-Lieferkette von der Geburt des Tieres bis zum Endprodukt beim Verbraucher hergestellt wird. Die nächste Programmphase soll dazu genutzt werden, diese Lieferketten bis zur Ferkelerzeugung zu schließen. Zu diesem Zweck wird ein Übergangsfonds aufgesetzt, aus dem die Tierwohl-Maßnahmen der Ferkelerzeuger honoriert werden und der vom LEH mit zwei Cent pro verkauftem Kilogramm Schweinefleisch finanziert wird. Der Fond wird sich auf ein voraussichtliches Volumen von jährlich ungefähr 30 Millionen Euro belaufen.

Änderungen bei der Geflügelvermarktung
Daneben soll es künftig – wie bei der Schweinemast – auch bei Geflügel keinen pauschal vom LEH gefüllten Fonds mehr geben. Die Unternehmen aus dem Handel oder anderen Branchen bestellen bei Geflügelvermarktern die Ware und wie in der Schweinemast soll dann ein fest definierter Aufpreis gezahlt werden. Allerdings soll dieser nicht direkt an den Mäster, sondern an eine von der Initiative beauftragte Clearing-Stelle entrichtet werden. Die Mäster erhalten dann über die ITW den Preisaufschlag: Dieser beträgt unverändert einheitlich für Hähnchen 2,75 Cent, für Putenhennen 3,25 Cent und bei Putenhähnen vier Cent pro Kilogramm Lebendgewicht.

Einheitliche Kriterien
Die Kriterien für Schweinehalter werden durch die ITW vereinheitlicht und durch sie leicht angehoben. Künftig wird es keine Wahlmöglichkeiten jenseits der Pflichtmaßnahmen mehr geben. Der neue Kriterienkatalog entspricht weitgehend den aktuell gültigen Grundanforderungen mit Tageslichteinfall, zehn Prozent mehr Platz und umfassenden Maßnahmen zur Tiergesundheit. Die Kriterien „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ und „Raufutter“ werden zu einem Kriterium zusammengefasst. Raufutter wird damit zur Pflicht.

Bei Geflügel werden sich die Kriterien nicht ändern. „Wir erreichen einen Tierwohl-Meilenstein“, sagt Clemens Tönnies; Geschäftsführer der Tönnies Unternehmensgruppe, als unterstützender Partner der Initiative Tierwohl. „Mit der Anhebung des gesamten Schweinefleischs-Grundsortiments auf Haltungsform zwei wird die Tierwohl-Ware massentauglich“.

Aktuell plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung. Nach Aussage von Alexander Hinrichs ist die ITW weiterhin offen für eine konstruktive Zusammenarbeit: „Es ist uns wichtig, dass ein staatliches Eingreifen in den Markt der Tierwohlsiegel so gestaltet wird, dass die im Markt befindlichen Siegel davon profitieren. Nur so lässt sich das gemeinsame Ziel ‚mehr Tierwohl‘ erreichen.“