Abraham Schinken Ist verwundert über Patentgerichtsurteil

Schinkenhersteller Abraham, Seevetal, zeigt sich verwundert über das Urteil des Bundespatentgerichts in Sachen Schwarzwälder Schinken, nach dem das Schneiden und Verpacken des Schinkens im Schwarzwald zu erfolgen hat.

Montag, 17. Oktober 2011 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

„Die Entscheidung unterstellt, dass die Lebensmittelüberwachung für diese Schinkenspezialität ausschließlich im Schwarzwald erfolgen kann", sagt Marketingleiter Stephan Holst. „Damit wird den Kontrollbehörden in den übrigen Bundesländern die Kompetenz in der Überprüfung von Lebensmitteln aberkannt."

Nach der bisher gültigen Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) Schwarzwälder Schinken ist das Aufschneiden und Verpacken auch außerhalb des Schutzgebietes erlaubt, da die lebensmittelrechtliche Überwachung bundesweit genau so sorgfältig geregelt ist und stattfindet.

Anlass für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war eine Beschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller. Die endgültige Entscheidung darüber wird jedoch auf EU-Ebene getroffen. Bis dahin bleibt trotz des Urteils die bestehende Spezifikation in Kraft.

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