In dem Rechtsstreit ging es um den - schon 2012 aus den Regalen genommenen - Früchtetee "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" des Marktführers Teekanne. Auf der knallroten Verpackung waren neben einem Hasen Himbeeren sowie eine Vanilleblüte abgebildet - und auch der Hinweis, dass in dem Tee "nur natürliche Zutaten" sind. Im Tee selbst waren allerdings nicht mal Spuren von echten Himbeeren und Vanille.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte wegen Irreführung des Verbrauchers geklagt und schon im Juni grundsätzlich Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekommen (Rechtssache C 195/14): Hersteller dürfen demnach auf der Verpackung nicht mit Bildern von Zutaten werben, die nicht im Produkt enthalten sind.
Der BGH setzte dies nun in deutsches Recht um: "Wenn die Etikettierung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolgt, insgesamt den Eindruck entstehen lassen, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht vorhanden ist, ist eine Etikettierung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen." Im Fall des Felix-Himbeertees sei dies aufgrund der in den Vordergrund gestellten Angaben auf der Verpackung der Fall.
Der Hersteller Teekanne wies in einer Mitteilung drauf hin, dass er unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon seit Längerem seine gesamten Produktverpackungen "an das in den letzten Jahren stark geänderte Bedürfnis der Verbraucher nach mehr Transparenz angeglichen" habe. Bei der Verwendung von Aromen gebe es nun unmissverständliche Hinweise wie "aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack".