Handelsverband Baden-Württemberg Entlastungen wegen Corona

Der Handelsverband Baden-Württemberg erzielt Entlastungen für den Handel im Südwesten. In den kommenden Wochen sollen Ausnahmegenehmigungen von Arbeitszeitregelungen möglich sein.

Dienstag, 10. März 2020 - Handel
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Außerdem wird es eine Ausnahme vom bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW geben. Die Handelsbetriebe können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die wiederum können beispielsweise erlauben, dass ausnahmsweise die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten oder auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. April 2020.

Darüber hinaus hat das Verkehrsministerium die nachgeordneten Behörden gebeten, von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots bis einschließlich 5. April 2020 abzusehen – damit ist künftig auch der Transport von Handelsartikeln an Sonn- und Feiertagen erlaubt, um logistische Engpässe zu umgehen.