Sonn- und Feiertagen wegen der deutlich gestiegenen Nachfrage in den Supermärkten und Drogerien im Zuge der Coronakrise gelockert. Zur Belieferung des Einzelhandels mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sei innerhalb des Bundeslandes vorerst keine Ausnahmegenehmigung für Lkw erforderlich, wie aus einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums hervorgeht.
Diese Regelung, die das sogenannte Trockensortiment im Handel betrifft, gelte ab sofort bis zum 30. Mai 2020. Um die jederzeitige Verfügbarkeit der vollen Breite des Warensortiments zu garantieren, seien effiziente Lieferketten nötig, hieß es zur Gründung in einem Rundschreiben an die Behörden vom Donnerstag.