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Diese Regelung, die das sogenannte Trockensortiment im Handel betrifft, gelte ab sofort bis zum 30. Mai 2020. Um die jederzeitige Verfügbarkeit der vollen Breite des Warensortiments zu garantieren, seien effiziente Lieferketten nötig, hieß es zur Gründung in einem Rundschreiben an die Behörden vom Donnerstag.