Die ganz leichten Tütchen etwa für Obst und Gemüse („Hemdchen-Beutel“) und besonders stabile Tüten sind nicht betroffen. Verboten werden soll Geschäften nun, solche Tüten auszugeben, „die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden“, wie zuerst die Bild-Zeitung, später dann die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.