Nachbesserungsbedarf zu groß Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung ist jetzt gesetzt

Der Bundestag hat für eine Verschiebung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gestimmt. Die Zeit soll genutzt werden, um offene Fragen zu klären. Neuer Start ist spätestens im Januar 2028.

Freitag, 06. November 2026, 08:38 Uhr
Marko Stelzer und Stefanie Awater-Esper
Die Tierhaltungskennzeichnung soll später starten. Die gewonnene Zeit soll unter anderem für praxistaugliche und EU-rechtskonforme Regeln zu Importfleisch und Außer-Haus-Verpflegung genutzt werden. Bildquelle: Getty Images

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (5.11.) beschlossen, das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. Januar 2027 mindestens auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Die Mitte Oktober getroffene Vereinbarung der Koalition aus CDU/CSU und SPD, wonach die Wirtschaft das Tierhaltungskennzeichen erst zum 1. Januar 2028 auf die Packungen drucken muss, bleibt bestehen. Das bestätigte ein Sprecher des SPD-Abgeordneten Jens Behrens gegenüber top agrar, dem Schwestertitel der Lebensmittel Praxis.

Änderung bis zur Sommerpause 2027

Die Grundlagen dafür sollen jetzt mit einer Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichengesetzes (THKG) geschaffen werden. Laut dem aktuellen Zeitplan soll der überarbeitete Gesetzentwurf für das THKG bis zur Sommerpause 2027 vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag zur Beratung vorliegen. Dazwischen sollen die Abstimmungen mit der EU über die von ihr angemahnten Nachbesserungen erfolgen. Der nun im Änderungsantrag beschlossene 1. Oktober 2027 soll als Rückfalldatum dienen, damit eine fristgerechte Überarbeitung des THKGs funktioniert, heißt es aus der SPD.

Verschiebung notwendig

Die Koalition begründet den Aufschub mit dem Ziel, die Kennzeichnung praxistauglicher und EU-rechtskonform auszugestalten. Im laufenden EU-Notifizierungsverfahren hatten die EU-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten Nachbesserungen verlangt. Besonders offen ist, wie Fleisch aus anderen EU-Staaten und aus Drittstaaten rechtssicher in das deutsche System einbezogen werden kann. Eine Kennzeichnung, die vor allem deutsche Erzeuger erfasst, könnte Wettbewerbsnachteile schaffen.

Auch für Handel, Verarbeitung und Gastronomie müssen die Vorgaben praktikabel und kontrollierbar sein. Zu klären sind unter anderem die Anforderungen an Lieferketten und Verpackungen sowie die Umsetzung in Restaurants und Kantinen. Zudem soll das sogenannte Downgrading berücksichtigt werden – also die Zuordnung eines Produkts zu einer niedrigeren Haltungsstufe.

Stegemann: „Wir brauchen eine praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sieht in einer umfassenden Kennzeichnung Chancen für die heimische Schweinehaltung: „Wir brauchen eine praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung, die insbesondere auch die ausländische Erzeugung, das sogenannte Downgrading und die Außer-Haus-Verpflegung beinhaltet.“ Transparente Angaben zu Herkunft und Haltungsform könnten die Marktposition deutscher Erzeuger stärken und dazu beitragen, Qualitäts- und Tierwohlleistungen besser zu honorieren. Das sei gerade angesichts des Drucks auf die Schweinepreise wichtig.

Die zusätzliche Zeit solle genutzt werden, um Schwachstellen zu beseitigen und die Regelungen rechtssicher zu formulieren. Im Raum steht außerdem, externe wissenschaftliche Expertise für konkrete Formulierungsvorschläge einzubeziehen. Verbände aus Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft drängen auf eine umfassende Lösung, die ausländische Ware und die Außer-Haus-Verpflegung einbezieht.

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