Corona „Hamsterkäufe sind asozial“

Die Corona-Krise zieht verunsicherte Verbraucher in die Supermärkte. Politik, Bauern und Händler versichern, dass der Nachschub gesichert ist. Einige Kommunen mischen mit Ordnungsverfügungen mit.

Montag, 30. März 2020 - Management
Jens Hertling
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Bildquelle: Andrea Kurtz

„Die Maßnahmen haben gegriffen.“ So lautet die erste Bilanz von Oberbürgermeister Claus Kaminsky zum Verbot der Hamsterkäufe in Hanau. Die Stadt hatte per Allgemeinverfügung geregelt, dass Supermärkte dafür Sorge zu tragen haben, dass die Waren nur noch in haushaltsüblichem Umfang verkauft werden. „Unser Eindruck ist: Die Einzelhändler haben darauf reagiert und sich für die neue Situation aufgestellt“, so Kaminsky. Der Bürgermeister bringt seine Meinung mit drastischen Worten auf den Punkt: „Hamsterkäufe sind asozial.“ Die Stadt Hanau hat über die Allgemeinverfügung aber nicht nur die Abgabemengen geregelt, sondern im Sinne des Kontaktverbots auch die Zahl der Besucher begrenzt. Die erlaubte Maximalzahl richtet sich nach der Verkaufsfläche. Die Resonanz auf die klare Linie der Stadt sei zu 99 Prozent positiv ausgefallen, resümierte der Oberbürgermeister. Hanau hatte sich mit dem Erlass auch am Landkreis Marburg-Biedenkopf orientiert, der ebenfalls schärfere Regeln für Supermärkte auf den Weg gebracht hatte.

Die Stadt Frankfurt am Main macht ebenfalls mobil gegen das Hamstern. Laut einer Allgemeinverfügung des Magistrats der Stadt Frankfurt dürfen in Geschäften nur noch haushaltsübliche Mengen verkauft werden. „Mit dieser Verfügung wollen wir ganz gezielt die unsägliche Praxis von Hamsterkäufen unterbinden“, betont der Oberbürgermeister Peter Feldmann.

Kai Falk, Geschäftsführer Kommunikation und Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland (HDE), ist dagegen skeptisch: „Großeinkäufe könnten auch daran liegen, dass ein Kunde für andere mit einkauft. Wenn jetzt jemand für drei Haushalte Toilettenpapier einkauft, gibt es ja sofort Probleme.“ Deswegen müsse man abwarten, um beurteilen zu können, wie tauglich sich Regelungen in der Praxis erwiesen. Statt harter Kontrollen setzt er jedoch eher auf „positive Appelle“ an die Verbraucher. „Die Logistikketten arbeiten unter Volllast, aber sie funktionieren.“ Der Nachschub sei da, aber teilweise könnten die Regale nicht so schnell aufgefüllt werden, wie die Ware verkauft werde. Die Lage sei von Geschäft zu Geschäft, von Region zu Region unterschiedlich. Und viele Geschäfte hätten an den Regalen auch schon Hinweisschilder aufgestellt, nur haushaltsübliche Mengen zu erwerben.

„Es ist die Aufgabe der Supermarktbetreiber, dies selbst zu regeln“, sagt Uwe Lübking, Leiter des Rechtsbereichs beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Bisher seien auch noch keine weiteren Kommunen an den Deutscher Städte- und Gemeindebund wegen der Verfügungen herangetreten.

Ist das schon Wucher?
Eine Blitzumfrage der Lebensmittel Praxis zeigte, dass bereits 81 Prozent der teilnehmenden Händler etwas gegen Hamsterkäufe unternommen haben. Rewe-Händler Michael Glück aus Rengsdorf hat stattdessen eine eigene Art entwickelt, wie er auf die Hamsterkäufer reagiert: Er hat seine Klopapierverkäufe limitiert. Wer ein zweites Päckchen kaufen will, zahlt fünf Euro mehr, das dritte kostet zehn Euro mehr. Die Spenden will Michael Glück über den Landkreis Neuwied an Corona-Helfer leiten. Wie ist das rechtlich zu bewerten? „Werden nach Abnahmemengen berechnete erhöhte Kaufpreise gespendet, ist fraglich, ob der Wuchertatbestand gegeben ist. Grundsätzlich gehe ich in einem solchen Fall vom Eingreifen des Wuchertatbestandes nicht aus, da eine Zwangslage nicht für eigene Gewinne ausgenutzt wird, sondern nur ein rücksichtsvolles Kaufverhalten gefördert werden soll“, sagt Rechtsanwalt Phil Salewski, Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei in München.