Bio Neue EU-Regeln sollen Wettbewerb fairer machen

Seit drei Jahren diskutiert die EU über eine Revision der EU-Öko-Verordnung.  Im finalen Trilog in Brüssel einigte man sich nun auf eine Abstimmungsvorlage für ein neues Bio-Recht. Es bleiben noch immer offene Fragen. 

Donnerstag, 29. Juni 2017 - Sortiment-Nachrichten
Tobias Dünnebacke
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Bildquelle: Biofach

„Ich glaube, dass wir da eine Wettbewerbsgleichheit hinbekommen, wenn auch Regeln in osteuropäischen Nachbarländern (...) verschärft werden müssen“, sagte der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling am Donnerstag in Brüssel. Als Unterhändler des EU-Parlaments hatte er eine neue Verordnung mit Vertretern der EU-Kommission und der Mitgliedsländer ausgehandelt. Nach jahrelangem Streit wurde am Mittwochabend ein Kompromiss präsentiert.

Vorgesehen sind einheitlichere Standards für den Anbau und Import von Bio-Produkten sowie schärfere Kontrollen, um einen Etikettenschwindel zu unterbinden. Die neuen Regeln sollen ab Mitte 2020 gelten. Einen ersten Vorschlag dafür hatte die EU-Kommission schon Anfang 2014 vorgelegt. Seit Oktober 2015 rangen die Unterhändler um Details.

Vereinbart wurden nun unter anderem eine Vereinheitlichung und Vereinfachung von Produktionsregeln. Ausnahmen und Sonderregeln sollen abgebaut werden. Das Kontrollsystem werde gestärkt, hieß es. Spezielle Kontrollen des Anbaus würden ergänzt durch Inspektionen entlang der gesamten Produktionskette. Auch Überprüfungen bei Händlern würden eingeführt. Zudem sollen EU-Standards künftig auch für Importware gelten, Sonderregeln würden abgebaut.

Außerdem ging es um den Umgang mit Verunreinigungen durch Pestizide. Regeln für die Vorsorge, die Bauern treffen müssen, um solche Verunreinigungen zu vermeiden, würden verschärft.

Sollten nicht für Bio-Produkte erlaubte Pflanzenschutzmittel oder Dünger festgestellt werden, soll das Produkt bis zu einer Überprüfung kein Bio-Siegel tragen. „Es wird keine automatische Dezertifizierung geben, wenn irgendwas gefunden wird“, betonte der EU-Abgeordnete Häusling. „Wir können (...) nicht die Bio-Landwirte in Haftung nehmen, wenn ihr konventioneller Nachbar übers Ziel hinausschießt mit seinen Spritzmitteln. Da muss ich alle Befürchtungen zurückweisen.“ Bei absichtlichen Verunreinigungen oder mangelnder Vorsorge kann das Label aber aberkannt werden.

Bevor konkrete europaweite Grenzwerte für Pestizide in Bio-Produkten ins Auge gefasst werden, soll die EU-Kommission in den kommenden vier Jahren untersuchen, wo genau die Verunreinigungen herkommen. „Kommen sie von den Landwirten, kommen sie vom Handel, in der Verarbeitung, im Transport?“, fragte Häusling.

Nach der Einigung der Unterhändler müssen der Rat der Mitgliedsländer und das EU-Parlament noch formal zustimmen. „Die Revision der EU-Öko-Verordnung ist nicht vorbei, denn eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht. 28 EU-Mitgliedsstaaten und das gesamte EU-Parlament werden nun den Vorschlag der Verhandler beraten und darüber abstimmen", kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein.