Fast jedes dritte beanstandete Preisschild war schlecht lesbar. In anderen Fällen waren die Grundpreise falsch berechnet oder die Angaben konnten den Waren nicht zugeordnet werden.
Die nahezu flächendeckende, wenn auch nicht repräsentative Überprüfung habe gezeigt, dass der Handel den Grundpreis oft nur in sehr kleiner Schrift oder unleserlich angebe, kritisierte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). Er forderte die Unternehmen auf, künftig klar auszuzeichnen. Die gesetzliche Vorschrift soll Verbraucher vor Mogelpackungen und scheinbaren Schnäppchen schützen.