Dieses Datum entspricht der für die Arbeiter vom Land angeordneten Quarantäne-Verfügung. In der Nacht war die bisherige gültige Schließungsverfügung ausgelaufen. Auf Antrag der Tönnies Holding können die Betriebsschließung und das Betretungsverbot auch vor Ablauf des Befristungszeitraumes am 17. Juli 2020 für klar beschriebene und abgegrenzte Teilbereiche des Unternehmens oder einzelne auf dem Betriebsgelände ansässige Firmen aufgehoben werden. „Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmensgruppe Tönnies mittels eines Konzeptes darlegt, dass den Anforderungen des Gesundheits- und des Arbeitsschutzes und den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW vom 20. Juni 2020 in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird und u.a. die Arbeitsschutz- und die Gesundheitsbehörden dieses Konzept genehmigen“, wie Martin Pollklas mitteilte. Dann könnten Teile des Schlachthofs theoretisch wieder in Betrieb genommen werden, so der Behördensprecher.