Tierarzneimittel dürfen laut Beschluss unter keinen Umständen dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Zuchtbetriebe zu erhöhen oder zum Ausgleich für schlechte Bedingungen in der Tierzucht eingesetzt werden, so das neue Gesetz. Es würde die Verwendung von antimikrobiellen Mitteln als vorbeugende Maßnahme, wenn keine klinischen Anzeichen einer Infektion vorliegen (bekannt als prophylaktische Verwendung), auf einzelne Tiere beschränken, und nicht mehr bei Tiergruppen zulassen. Die Medikamente können nur dann verwendet werden, wenn dies von einem Tierarzt ausführlich gerechtfertigt wird, in Fällen mit hohem Infektionsrisiko.