Der Schritt könnte das Kartellamt auf den Plan rufen: „Wir sehen uns das an", hieß es von der Bonner Behörde. Bei einer Schwelle von 25 Prozent besteht Anmeldepflicht. Unter Umständen kann das Kartellamt aber auch schon früher die Konsequenzen für den Wettbewerb prüfen. Auf die Behörde setzt Douglas-Vorstandschef Henning Kreke. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte er: „Mit dem Überschreiten von zehn Prozent ist jetzt eigentlich zu erwarten, dass das Kartellamt aufmerksam wird." Spätestens wenn Müller seine Ankündigungen wahr machen und auf 15 Prozent aufstocken sollte, dürfte es wettbewerbsrechtlich kritisch werden, sagte Kreke. Mit seiner Ausrichtung unter anderem auf gehobene Kosmetik gelte Müller als wichtiger Wettbewerber der Douglas-Parfümerien.