Das Ministerium hat den Angaben zufolge die beiden Generalstaatsanwälte und die Chefs der Staatsanwaltschaften im Südwesten darüber informiert. Der Normenkontrollrat des Landes hatte zuvor keine Einwände gegen die bereits im März angekündigte Änderung erhoben. In der Vergangenheit waren viele Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Handelsverband Baden-Württemberg hatte seit längerem gefordert, die Bagatellgrenze aufzuheben.