Der BVOH moniert zudem, dass Amazon, selbst wenn der Fall geklärt sei und das Geld wie in der Vergangenheit ausgezahlt werden könnte, nicht zahle. Stattdessen weise das System dem Händler einen „Status in Bearbeitung“ aus. Amazon fordere die Händler zudem auf, Ware weiter rauszuschicken. Die Ware solle ja bei Amazon jederzeit verfügbar sein, und für den Verbraucher rund um die Uhr verfügbar sein, so der BVOH.
Wolfgang Wentzel, Justitiar des BVOH, beschreibt die aktuelle rechtliche Situation so: „Amazon hat kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Verkäufer, solange und soweit der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber Amazon und dem Endkunden erfüllt.“ Werde ein Zurückbehaltungsrecht grundlos und noch dazu von einem wirtschaftlich Überlegenen gegenüber einem von ihm Abhängigen ausgeübt, könne darin ein rechtswidriger Eingriff in die Rechtsposition des Händlers gesehen werden, die dieser nicht hinnehmen müsse. Der BVOH fordert Amazon daher auf, eine schnelle Lösung herbeizuführen, bevor Existenzen gefährdet werden.