Coca-Cola hatte die unterschiedliche Auslegung des Vertrags einem Schiedsgericht zur Abwicklung vorgelegt. Dies war das von Coca-Cola und Monster in den ursprünglichen Vereinbarungen festgelegte Vorgehen. Coca-Cola ist mit 18,5 Prozent an Monster beteiligt. Die Marke ist in Deutschland die Nummer Zwei, gefolgt von der Pepsi-Marke Rockstar. Mit der Einführung von Coca-Cola Energy gab es einen Disput zwischen den beiden Unternehmen. Hierbei handelt es sich um einen angeblichen „Nichtangriffspakt“, also um die Garantie, keinen Energy Drink unter der Marke Coca-Cola als Wettbewerb gegenüber Monster aufzubauen. Das hatte Monster-Chef Rodney Sacks bereits im vergangenen November gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärt. Während das Schiedsverfahren lief, wurde der Drink bereits in verschiedenen Märkten eingeführt, unter anderem in Deutschland. Zur jetztigen Begründung des Schiedsgerichts heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Coca-Cola und Monster, dass für die Marke Coca-Cola Energy eine „Ausnahmeregelung“ im Bezug auf die Vereinbarung gelte, keinen Wettbewerb gegeneinander aufzubauen.