Spätis Es gilt das Ladenschlussgesetz

Trotz heftiger Kritik auch aus der eigenen Partei lässt sich Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) nicht von seinem Vorhaben abbringen, die so genannten Spätis in den Partyzonen von Berlin-Mitte stärker an die Kandare zu nehmen. Denn es bestehe nun mal das Berliner Ladenschlussgesetz, das eine Sonntagsöffnung der Spätverkaufsstellen verbiete.

Montag, 29. April 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Von Dassel will die Einhaltung der Schließzeit an Sonntagen verstärkt überwachen. Seine Äußerungen in der "Berliner Zeitung" lösten eine erregte Debatte aus, weil die Verkaufsstellen bei Touristen wie Einheimischen beliebt sind, in der Praxis sehr oft sonntags offen haben und auch drohende Bußgelder nicht abschrecken. Der Kommunalpolitiker stellte sich zudem gegen das erklärte Ziel der Grünen, den zumeist inhabergeführten kleinen Läden die Sonntagsöffnung zu erlauben. Gerade in den Vergnügungsvierteln in der Stadt nehme die Zahl der Spätis immer mehr zu, habe sich etwa in Mitte in zwei Jahren schätzungsweise verdoppelt. Zugenommen hätten auch die Probleme mit Feiernden, die sich dort mit Alkohol eindeckten. Spätis verdrängten zudem andere Gewerbetreibende, die die Mieten nicht mehr bezahlen könnten.

Berlin hat das liberalste Ladenöffnungsgesetz im Land. Geschäfte dürfen montags bis samstags rund um die Uhr öffnen. Sonntags ist das – abgesehen von bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen – nicht erlaubt. Allerdings gibt es für bestimmte Warengruppen und für den Touristenbedarf Ausnahmen. Auch Tankstellen und Geschäfte mit Reisebedarf in Bahnhöfen und Flughäfen dürfen sonntags Lebensmittel verkaufen. Für Spätis gibt es offiziell keine eigene Definition, die Behörden zählen sie zu den normalen Läden.