Für Deutschland hat die Entscheidung eine besondere Brisanz. Amazon hatte im Januar in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München einen Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen um die Knöpfe verloren. Die Richter entschieden, dass Amazon gegen Gesetze zum Online-Handel verstoße, weil beim Einkauf klare Informationen zu Inhalt, Preis und der Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten. Die Buttons, die an eine Türklingel erinnern, haben nur das Logo des Anbieters eines Produkts und den Knopf, der eine Bestellung auslöst. Das weltweite Aus für den „Dash“-Button sei keine Folge der Niederlage in München, betonte Amazon.