Der Ex-Firmeninhaber Anton Schlecker wurde wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der Drogeriemarktkette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe für die Familie beiseite abgezweigt hatte. Geld, das im Topf des Insolvenzverwalters fehlte.